|
|
 |
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen - TEAM22
1) Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche zwischen TEAM22 und seinen Kunden abgeschlossenen Kauf- und Werkverträge.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden haben vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch TEAM22 keine Gültigkeit
Von diesen Bedingungen abweichende bzw. diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2) Vertragsabschluss
Die Anbote von TEAM22 sind freibleibend, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die im Anbot enthaltenen Mengen, Abmessungen sowie sonstige Angaben und Spezifikationen sind sorgfältig, jedoch ohne Gewähr ausgeführt.
Die Bestellung ist ein bindender Vertrag und gilt ab Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (e-Mail, Fax oder auf dem Postweg) durch TEAM22, durch Tätigwerden von TEAM22 auf Grund des Auftrages, oder durch den Beginn der Lieferung der bestellten Ware, als angenommen. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Einlangen bei TEAM22 gebunden.
An sämtlichen Unterlagen und Projektdaten behält sich TEAM22 die Eigentums-, Urheberrechts- und Werknutzungsrechte vor. Diese werden nur auf ausdrückliche schriftliche Zustimmung von TEAM22 an den jeweiligen Kunden weitergegeben.
Der Vertrag kommt ausschliesslich gemäss der schriftlichen Waren- und/oder Ausführungsbeschreibung in Bestellung und Auftragsbestätigung zustande. Die Ausführung der einzelnen Werke oder Stücke erfolgt von mittlerer Art und Güte, insbesondere gelten die Eigenschaften eines möglicherweise vor Vertragsabschluss übersandten Objektes oder Musters als nicht ausdrücklich zugesichert.
3) Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von TEAM22 für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. TEAM22 ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält TEAM22, sofern nicht anders vereinbart, ein Honorar in Höhe des branchenüblichen Prozentsatzes des jeweiligen über TEAM22 abgewickelten Werbeetats.
Alle Leistungen von TEAM22, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet und entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.
Alle TEAM22 erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von TEAM22 sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von TEAM22 schriftlich veranschlagten Kosten um voraussichtlich mehr als 20 Prozent übersteigen, wird TEAM22 den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten von TEAM22, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt TEAM22 eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich an TEAM22 zurückzustellen.
4) Zahlung
Alle von TEAM22 genannten Preise verstehen sich netto ohne die gesetzliche Umsatzsteuer und gelten, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, ab unserem Geschäftssitz.
Mangels gegenteiliger Vereinbarungen sind die Rechnungen prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist TEAM22 berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% (zuzüglich Mehrwertsteuer) über dem jeweiligen Diskontsatz der Bank für Arbeit und Wirtschaft AG zu fordern. Kann ein Verzugsschaden nachgewiesen werden, so ist TEAM22 ausserdem dazu berechtigt, diesen Schaden geltend zu machen. Der säumige Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mahnkosten (insbesondere auch die anfallenden Kosten eines Rechtsanwaltes) zu ersetzen.
Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegen Forderungen seitens TEAM22 ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenansprüche werden rechtskräftig festgestellt, sind unbestritten oder werden von TEAM22 anerkannt. Eingehende Zahlungen tilgen zuerst anfallende Kosten und Zinsen und erst danach das Kapital (beginnend mit der ältesten Schuld). TEAM22 ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet. Sollte im Einzelfall schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen werden, so trägt der Kunde die mit der Einlösung des Wechsels verbundenen Spesen und Kosten.
TEAM22 behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als drei Monaten, Preise entsprechend allfällig eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von geänderten Lohn- oder Materialkosten anzupassen.
5) Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht TEAM22 ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält TEAM22 nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von TEAM22, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von TEAM22; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an TEAM22 zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von TEAM22 gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist TEAM22 berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche, soweit nicht anders vereinbart schriftliche, Zustimmung von TEAM22 nicht zulässig.
6) Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von TEAM22 einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), sowie auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von TEAM22 jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit TEAM22 darf der Kunde die Leistungen von TEAM22 nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
Die laut Kundenauftrag gefertigten Artikel dürfen von TEAM22 jederzeit und ohne jegliche Einschränkung als Muster oder zu Werbezwecken weiterverwendet werden.
Änderungen von Leistungen von TEAM22 durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch TEAM22 und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen von TEAM22, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von TEAM22 erforderlich. Dafür steht TEAM22 und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in Höhe von (branchenüblichen) 7,5% des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts.
Für die Nutzung von Leistungen von TEAM22 bzw. von Werbemitteln, für die TEAM22 konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung von TEAM22 notwendig.
Für eine solche Nutzung stehen TEAM22 im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall (branchenübliche) 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
7) Lieferkonditionen und -fristen
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei in einer von TEAM22 frei zu wählenden Versandform. Abweichende Lieferbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und Zustimmung durch TEAM22.
Es bleibt TEAM22 vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern diese für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und sinnvoll erscheinen. Sämtliche vorgenommenen und berechneten Teillieferungen sind im Rahmen der festgelegten Zahlungsbedingungen zu regulieren.
Mangels einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt der Versand grundsätzlich auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Die Gefahr trägt der Besteller ab Übergabe der Ware durch TEAM22 oder einen von TEAM22 beauftragten Dritten an den Transportführer.
Lieferfristen werden sorgfältig und nach bestem Ermessen angegeben. Sie sind jedoch lediglich als annähernde Lieferfristen zu betrachten und gelten auch als solche vereinbart. In Fällen von Betriebsstörungen, Energie-, Rohstoff- oder Warenmangel, Arbeitskämpfen, Krieg, hoheitliche Massnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen und bei Eintritt sonstiger Fälle höherer Gewalt befreien uns diese für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Ausfertigung einer Auftragsbestätigung, jedoch erst nach Klärung sämtlicher Einzelheiten der Auftragsausführung und sonstiger Voraussetzungen und setzt die ordnungsgemässe und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus (z.B. Bankeingang einer vereinbarten Anzahlung).
8) Kennzeichnung
TEAM22 behält sich das Recht vor, an einer geeigneter Stelle der an den Kunden gelieferten Werbemittel auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
9) Genehmigung
Alle Leistungen von TEAM22 (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen,Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der von TEAM22 gelieferten Leistungen überprüfen lassen. TEAM22 veranlasst eine rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
10) Termine
TEAM22 bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er TEAM22 eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an TEAM22. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten von TEAM22. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen auf Seiten von Auftragnehmern von TEAM22 - entbinden TEAM22 jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
11) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von TEAM22. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren und Artikel dürfen nur im regelmässigen Geschäftsverkehr weiterveräussert werden, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf TEAM22 übergeht, und der Besteller seine(n) Kunden vom Eigentumsvorbehalt informiert. Im Falle der Weiterveräusserung tritt der Besteller die ihm aus dem Weiterverkauf oder aus der sonstigen Verwendung der Ware zustehenden Forderungen samt aller Nebenrechte mit sofortiger Wirkung an TEAM22 ab. Die Ermächtigung zum Weiterverkauf besteht lediglich bis auf Widerruf. Der Besteller ist auf Verlangen von TEAM22 verpflichtet den Abnehmer der Vorbehaltsware schriftlich zu benennen und sämtliche erforderliche Unterlagen und Auskünfte über diese(n) Kunden unmittelbar an TEAM22 weiterzugeben.
Sowohl die Beschädigung als auch das Abhandenkommen der Vorbehaltsware sind TEAM22 ebenso wie tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
12) Rücktritt vom Vertrag
Im Falle des Vertragsrücktritts durch den Kunden ist TEAM22 - unabhängig von allfälligen Schadenersatzforderungen - jedenfalls berechtigt, eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Preises jener Ware, hinsichtlich derer der Rücktritt erfolgt ist, einzufordern. Diese gilt für Eigenleistungen (direkt von TEAM22 erbrachte Leistungen wie z.B. Layout) als vereinbart. Für Fremdleistungen (von Zulieferfirmen von TEAM22 zu erbringende Leistungen wie z.B. Druck) gilt die Übernahmepflicht sämtlicher Kosten durch den Kunden für alle (nachweislich) bereits erbrachten (Vor-)Leistungen bis hin zu seinem vereinbarten, vollen Umfang (je nach Projektfortschritt) als vereinbart. Bei Verzug des Kunden (z.B. bei Fristversäumnis einer schriftlich vereinbarten Anzahlung) ist TEAM22 berechtigt - unabhängig von etwaigen weiteren Ansprüchen - nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist, ganz oder auch teilweise vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten.
13) Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde muss die gelieferte Leistung innerhalb von drei Tagen nach Lieferung prüfen und hat allfällige Reklamationen in schriftlicher Form, sowie mit den Gründen für die Reklamationen versehen, an TEAM22 weiterzuleiten. Mängel-Reklamationen werden lediglich dann anerkannt, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlagen. Daher werden Mängel, die auf Überbeanspruchung, nicht fachgerechte Behandlung oder auf natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind, grundsätzlich nicht anerkannt.
Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch TEAM22 zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen, die Beweislastumkehr nach ABGB ist für diesen Fall ausgeschlossen,
Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate (ausgenommen sind Verschleissteile).
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TEAM22 beruhen. Diesen hat der Geschädigte zu Beweisen.
Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt TEAM22, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, keinerlei Haftung.
Geringfügige Farbabweichungen gegenüber den Vorlagen (z.B. bei Druckproduktionen) sind - bedingt durch die technischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Produktionsmethode - möglich und vom Kunden zu akzeptieren. Aus derartigen Abweichungen ergeben sich keinerlei, wie auch immer geartete, Ansprüche für den Kunden auf Preisnachlass bzw. Schadenersatz.
Liegt ein von TEAM22 zu vertretender Mangel der gelieferten Ware vor, so ist TEAM22 wahlweise zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung innerhalb einer dem Aufwand des Projektes adäquaten Nachfrist berechtigt. Sämtliche darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers - insbesondere Schadenersatzansprüche einschliesslich solcher für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens TEAM22.
14) Haftung
TEAM22 wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von TEAM22 vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von TEAM22 vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von TEAM22 vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiken selbst zu tragen.
Jegliche Haftung von TEAM22 für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird unter Berücksichtigung der obigen Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet TEAM22 nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) TEAM22 selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde TEAM22 schad- und klaglos: der Kunde hat TEAM22 somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die TEAM22 aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
15) Haftungsausschluss und -beschränkung
Soweit eingetretene Schäden nicht eindeutig auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ebenso gilt der Haftungsausschluss für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Grundsätzlich ist die Höhe der Haftungssumme mit dem Auftragswert begrenzt.
Im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch TEAM22, ist die Haftung bei Fahrlässigkeit auf jene Schäden beschränkt, die typischerweise bei Geschäften der vereinbarten Art entstehen.
16) Datenverarbeitung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der innerbetrieblichen Weiterverarbeitung der durch seine Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten einverstanden.
17) Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Als Erfüllungsort gilt Wien als vereinbart.
Es gilt die ausschliessliche Anwendung des österreichischen Rechts als vereinbart. Gerichtsstand ist Wien. Dies gilt sowohl für natürliche und juristische Personen, Firmen, Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, als auch für natürliche oder juristische Personen bzw. Firmen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist.
TEAM22 ist berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht, anzurufen. |
|